Steuerlich relevante Daten sind unter bestimmten Bedingungen aufbewahrungspflichtig (analog zu Ihren Papierdokumenten). In letzter Zeit werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Betriebsprüfer den Zugriff auf elektronische Belege verlangen. Dies kann auch die vom Konverter erzeugten EDIFACT-Dateien betreffen. In diesem Fall sind die Dateien für den Prüfer lesbar zu machen. Grundlage dieser Ausführungen sind die Abgabenordnung und das Umsatzsteuergesetz sowie diverse Ausführungsbestimmungen wie die GDPdU. Welche EDI-Daten in Ihrem konkreten Fall aufbewahrungspflichtig sind, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer klären. Wir sind nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen, und tun dies hiermit ausdrücklich nicht.
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