In den USA entfaltet sich eine bizarre (juristische) Diskussion um die hausgemachte Herstellung von 3D-Waffen: Ist der 2. Verfassungszusatz aus dem Jahre 1791 (!) auf digitale Baupläne anwendbar?

„… the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.”

Nun wird tatsächlich darüber diskutiert, ob ein digitaler Waffen-Bauplan für 3D-Drucker unter dieses unveränderliche Recht aus dem Jahre 1791 fällt:

https://www.golem.de/news/3d-drucker-waffenbauplaene-werden-legal-sonst-aendert-sich-wenig-1808-135764.html